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Buchung und BelebungDas Mittelalterhaus kann von interessierten Gruppen genutzt und belebt werden - im Idealfall für die breite Öffentlichkeit:1. Gruppen, die einen bestimmten Zeitabschnitt des Mittelalters historisch möglichst korrekt darstellen, können das Mittelalterhaus für einen abzusprechenden Zeitraum buchen. Kosten entstehen, bis auf die in der Hausordnung (s.u.) aufgeführten, keine, wenn die Gruppe das Haus und Grundstück im Rahmen von Öffnungszeiten Besuchern zugänglich macht. Während dieser Öffnungszeiten stehen die Besucher im Mittelpunkt. Duch das Vermitteln von Leben und Handwerk in der dargestellten Zeit soll sich der Besucher "mittendrin" fühlen, Kommunikation und Freundlichkeit haben Priorität. Wie die Gruppen das umsetzen, bleibt ihnen überlassen. 2. Das Haus Die Gruppen können das Haus nach Ihren Vorstellungen nutzen, solange das Gebäude keinen Schaden davon trägt. Der Lehmbackofen kann ebenso wie die Feuerstelle zum Backen und Kochen genutzt werden. Beim Backofen ist darauf zu achten, ihn langsam anzuheizen, damit der Lehm nicht reißt. Weiterhin ist es möglich, die Möbel den Bedürfnissen angepasst umzustellen. Durch den Landkreis gestelltes Material kann, muß aber nicht genutzt werden. Es ist uns wichtig, dass die Gruppen in so einem Haus mit möglichst wenig Einschränkungen unsererseits Ihre Sicht des Mittelalters austesten können. Zum Belebungsende ist das Haus wieder so herzurichten, wie es vorgefunden wurde. Ansprechpartner: Dr. Petra Lönne (ploenne@landkreis-northeim.de) Tel.: 05551 708-156 Annette Muhs (amuhs@landkreis-northeim.de) Tel.: 05551 708-186 3. Hausordnung: Wir haben sie aus versicherungstechnischen Gründen erstellt. Die Nutzer des Hauses müssen sie bei der Schlüsselübergabe unterschreiben (Download der Hausordnung als pdf: Mittelalterhaus_Hausordnung.pdf). Mittelalterhaus Nienover Sehr geehrte Nutzer, diese Hausordnung, die von der Einrichtung Landkreis Northeim als Besitzer des Hauses erstellt ist, soll dazu beitragen, nicht nur die Ordnung, sondern auch gedeihliche und zufriedenstellende Verhältnisse im Haus zu sichern. Sie entspringt dem gesunden Menschenverstand und der Idee nachbarschaftlicher Rücksichtnahme. Zudem soll sie dafür sorgen, dass alle Nutzer unter den gleichen Voraussetzungen und mit den gleichen Pflichten konfrontiert werden, damit mit dem notwendigen Maß an Zuverlässigkeit seitens des jeweiligen Nutzers den jeweilig anderen gegenüber der Erhalt des Hauses und der Fläche gewährleistet ist und jeder ideale Bedingungen für sein/ihr Engagement vorfindet. Sie hat, wiewohl bisweilen etwas juristisch im Ton, nicht den Zweck, Ihre Rechte einzuschränken. 1. Der Nutzer darf die Mietsachen nur zu den vertraglichen bestimmten Zwecken benutzen. Will er sie zu anderen Zwecken benutzen, bedarf er der schriftlichen Einwilligung des Landkreises Northeim. Untermietung oder unentgeltliche Überlassung der Mietsache an einen Dritten ist nicht gestattet. 2. Veränderungen auf dem Gelände wie Bau oder Herstellung von historisch passenden mittelalterlichen Werken müssen mit dem Landkreis Northeim abgesprochen werden. Die Werke auf der Fläche gehen automatisch in den Besitz des Landkreises Northeim über, sobald dieser bare und unbare Mittel dafür zu Verfügung gestellt hat. 3. Alle Nutzer sind verpflichtet, vom gemeinschaftlichen Eigentum ordnungsgemäßen Gebrauch zu machen. Angemessene Nutzung und pflegliche Behandlung verlängern die Lebensdauer des gemeinschaftlichen Eigentums und mindern die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten. 4. Für alle im Gebäude vorhandenen Gegenstände ist deshalb Sorgfalt zu tragen und im Zeitraum des Nutzungsverhältnisses entstandene Schäden sind zu beheben bzw. ist für Ersatz zu sorgen. 5. Güter, die sich im Besitz des Landkreises Northeim befinden und verbraucht werden, müssen entsprechend – geldlich oder als Gut – ersetzt werden. 6. Jeder Bewohner muss sorgfältig auf Feuer und Licht achten. Boden- und Kellerräume dürfen mit offenem Licht nicht betreten werden. Im Interesse des Feuerschutzes dürfen leicht entzündliche Gegenstände wie Packmaterial, Papier, Brennstoffe etc. im Keller und dem Bodenraum nicht gelagert werden. 7. Bei der Nutzung des Geländes z.B. für Veranstaltungen ist Rücksicht auf die Nachbarschaft besonders die direkten Nachbarn im Schloss zu nehmen, Lärm ist auf dem Gelände zu vermeiden; insbesondere zu den Ruhezeiten ab 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr 8. Die Räumlichkeiten sind in gereinigtem Zustand (Besenrein) mit den dazugehörigen Schlüsseln abzugeben. 9. Müll auf der Fläche und in den angrenzenden Bereichen ist zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Brauchwasser ist über die Dixi-Toiletten zu entsorgen. 10. Auf Grund der feuerlichen Bestimmungen verpflichtet sich der Nutzer nicht im Haus zu übernachten. 11. Auf dem Gelände ist offenes Feuer nicht gestattet außer in den dafür vorgesehenen gesicherten Bereichen wie eine gesicherte Feuerschale oder Feuerstelle. Diese ist vorab durch den Landkreis Northeim zu prüfen. 12. Das verwendete Feuerholz kann selbst besorgt werden. Sollte Feuerholz von Seiten des Landkreises Northeim verwendet werden, wird es den Nutzern zu den marktüblichen Preisen in Rechnung gestellt. 13. Für das Feuer darf nur trockenes Holz verwandt werden, um eine Rauchentwicklung zu vermeiden und die Beeinträchtigung der Nachbarschaft zu verhindern. 14. Auf Grund der Tierhaltung/Tierzucht auf den umgebenden Flächen sind Hunde anzuleinen. 15. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die bei der Benutzung der Räumlichkeiten durch ihn selbst, seine Mitarbeiter oder Beauftragte oder durch sonstige Personen, denen er die Benutzung der Räumlichkeiten gestattet hat, verursacht 16. Für Notfälle sind ein Erste-Hilfe-Kasten und Feuerlöscher im Haus deponiert. Die genaue Lage entnehmen Sie bitte dem beigefügten Gebäudeplan. 17. Bei Erhalt des Schlüssels wird dem Mieter zudem folgendes ausgehändigt: · Anfahrtsbeschreibung für Feuerwehr/Notarzt · Telefonliste mit Ansprechpartnern vom Kreis u.a. Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung können Schadensersatzansprüche begründen und führen zur sofortigen Untersagung der Nutzung des Mittelalterhauses. |